Rechtliche Prüfung und verständliche Einschätzung durch einen Rechtsanwalt – online und auf Ihre Fragestellung abgestimmt.
Nach Übermittlung des Vertrags oder Vertragsentwurfs und einer kurzen Darstellung der konkreten Fragestellung erfolgt zunächst eine erste Sichtung. Anschließend erhalten Sie eine transparente Information darüber, ob weitere Unterlagen benötigt werden, welchen Umfang die Prüfung voraussichtlich hat und welche Kosten entstehen.
Danach werden der Vertragsinhalt, unklare oder nachteilige Bestimmungen sowie mögliche rechtliche Risiken geprüft. Abschließend erhalten Sie eine verständliche schriftliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen zu sinnvollen Änderungen oder zum weiteren Vorgehen.
Geprüft werden können insbesondere Kaufverträge, Werkverträge, Gesellschaftsverträge, Dienstverträge sowie sonstige privatrechtliche Vereinbarungen. Die Prüfung kann sowohl einen noch nicht unterzeichneten Vertragsentwurf als auch einen bereits abgeschlossenen Vertrag betreffen. Bei sehr umfangreichen oder spezialisierten Verträgen wird vorab geklärt, welcher Prüfungsumfang sinnvoll ist. Nicht jeder Vertrag erfordert dabei eine vollständige Prüfung sämtlicher Bestimmungen. Je nach Fragestellung kann die Prüfung gezielt auf einzelne Klauseln, Haftungsfragen, Kündigungsmöglichkeiten oder wirtschaftlich besonders wichtige Regelungen beschränkt werden. Der sinnvolle Prüfungsumfang wird nach der ersten Sichtung gemeinsam festgelegt.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des Vertrags sowie nach der konkreten Fragestellung. Nach einer ersten Sichtung erhalten Sie eine Einschätzung zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer. Besonders dringende Prüfungen können nach vorheriger Abstimmung bevorzugt bearbeitet werden.
Der Vertragsinhalt, mögliche rechtliche Risiken sowie unklare oder nachteilige Bestimmungen werden von Rechtsanwalt Mag. Alexander Tupy geprüft. Sie erhalten eine verständliche schriftliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen zu möglichen Änderungen oder zum weiteren Vorgehen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Vertrags, der Komplexität der rechtlichen Fragestellung und dem gewünschten Prüfungsumfang. Nach einer ersten Sichtung erhalten Sie vor der Beauftragung eine transparente Kosteninformation und nach Möglichkeit ein verbindliches Pauschalangebot.
Ja. Auch ein bereits abgeschlossener Vertrag kann geprüft werden, etwa wenn Unklarheiten über Rechte und Pflichten bestehen oder eine konkrete Auseinandersetzung droht. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nach der Unterzeichnung nicht mehr jede nachteilige Regelung ohne Weiteres geändert werden kann.
Liegt bereits eine rechtliche Beurteilung oder ein konkreter Streit vor, kann ergänzend eine anwaltliche Zweitmeinung eingeholt werden.
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