Unabhängige anwaltliche Zweitmeinung zu laufenden Verfahren, ergangenen Urteilen, Klagen und rechtlichen Streitigkeiten.
Nach Übermittlung der wesentlichen Unterlagen und einer kurzen Darstellung der zu klärenden Frage erfolgt zunächst eine erste Sichtung. Anschließend erhalten Sie eine transparente Information darüber, ob weitere Unterlagen benötigt werden und welche Kosten entstehen.
Danach werden die rechtliche Ausgangslage, die bisherige Vorgehensweise sowie die erkennbaren Chancen und Risiken geprüft. Abschließend erhalten Sie eine verständliche schriftliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen zu den möglichen nächsten Schritten.
Eine anwaltliche Zweitmeinung kann sinnvoll sein, wenn bereits eine Klage, ein Urteil, ein Vergleichsvorschlag oder eine rechtliche Einschätzung vorliegt und Unsicherheit über das weitere Vorgehen besteht. Sie ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der bisherigen Beurteilung sowie eine Einordnung der Chancen, Risiken und möglichen Alternativen.
Ja. Eine anwaltliche Zweitmeinung kann unabhängig davon eingeholt werden, ob bereits eine anwaltliche Vertretung besteht. Die Einholung einer zweiten Einschätzung führt nicht automatisch zu einem Wechsel der bisherigen Vertretung.
Nein. Eine anwaltliche Zweitmeinung kann auch eingeholt werden, wenn Sie bisher noch nicht anwaltlich vertreten sind. Das Angebot richtet sich sowohl an Personen, die erstmals rechtliche Unterstützung suchen, als auch an bereits anwaltlich vertretene Personen, die eine unabhängige zweite Einschätzung wünschen.
Benötigt werden grundsätzlich jene Unterlagen, die für die Beurteilung der konkreten Fragestellung wesentlich sind. Dazu können insbesondere Verträge, Schriftsätze, Urteile, Beschlüsse, Vergleichsvorschläge und die bisherige Korrespondenz gehören. Nach der ersten Sichtung wird mitgeteilt, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.
Geht es ausschließlich um die Prüfung eines bestehenden Vertrags oder Vertragsentwurfs, finden Sie nähere Informationen unter Vertrag prüfen lassen.
Die rechtliche Ausgangslage, die bisherige Vorgehensweise sowie die erkennbaren Chancen und Risiken werden von Rechtsanwalt Mag. Alexander Tupy unabhängig geprüft. Sie erhalten eine verständliche schriftliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen zu den möglichen nächsten Schritten. Eine weitergehende Vertretung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Unterlagen und der Komplexität der rechtlichen Fragestellung. Nach einer ersten Sichtung erhalten Sie vor der Beauftragung eine transparente Kosteninformation und nach Möglichkeit ein verbindliches Pauschalangebot.
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