Nein. Eine Zweitmeinung kann unabhängig davon eingeholt werden, ob Sie bereits anwaltlich vertreten sind oder erstmals anwaltliche Unterstützung suchen.
Welche Unterlagen soll ich übermitteln?
Nach Möglichkeit übermitteln Sie bitte alle relevanten Unterlagen, insbesondere Schriftsätze, Klagen, Urteile, Verträge und sonstige Dokumente, die für die Einschätzung wichtig sein können.
Erhalte ich eine verständliche Einschätzung?
Ja. Ziel ist eine verständliche anwaltliche Einschätzung zu Chancen, Risiken und möglichen weiteren Schritten.
Was kostet die Zweitmeinung?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität der Unterlagen ab. Vor Beginn der Tätigkeit erhalten Sie jedenfalls eine transparente und verbindliche Kosteninformation.