Wir prüfen Ihre Online-Glücksspielverluste bei bwin, PartyCasino, PartyPoker, Interwetten, TonyBet und vielen anderen Online-Anbietern.
Online und unkompliziert: Prüfung Ihrer Ansprüche aus Online-Glücksspielverlusten durch Rechtsanwalt Mag. Alexander Tupy.
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob Sie Ihre Glücksspielverluste zurückfordern können. Anschließend erhalten Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung und erfahren, welche Unterlagen noch benötigt werden. Bestehen ausreichende Voraussetzungen für eine weitere Durchsetzung, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten. Je nach Fall kommt eine selbst finanzierte Durchsetzung oder eine Prozessfinanzierung in Betracht.
Sie haben bei bwin, Interwetten, Tipico, bet365, PokerStars, Mr Green, LeoVegas, Unibet oder einem anderen Online-Glücksspielanbieter verloren? Ob Sie Ihre Glücksspielverluste zurückfordern können, wird anhand des konkreten Anbieters, der Spielart und des Spielzeitraums anwaltlich geprüft. Bei Angeboten mit österreichischer Konzession, momentan insbesondere bei win2day.at, ist eine Rückforderung grundsätzlich anders zu beurteilen..
Je nach Anbieter und konkretem Fall kann eine Prozessfinanzierung möglich sein. Dabei übernimmt der Prozessfinanzierer nach Maßgabe der vereinbarten Bedingungen das Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall einen vereinbarten Anteil. Ob eine Finanzierung für Ihren Fall angeboten werden kann, prüfen wir individuell. Die konkreten Konditionen erhalten Sie vor einer Beauftragung.
Nach Möglichkeit insbesondere Kontoauszüge, Spielerkontoauszüge, E-Mails des Anbieters, Screenshots, bereits vorhandene Korrespondenz sowie sonstige relevante Unterlagen.
Bereits vorhandene Verträge oder Vergleichsvereinbarungen können Sie auch im Rahmen unserer rechtlichen Dokumentenprüfung beurteilen lassen.
Nach Übermittlung Ihrer Anfrage erfolgt eine rasche anwaltliche Einschätzung, ob eine Rückforderung grundsätzlich in Betracht kommt.
Die erste Prüfung Ihrer Anfrage ist kostenfrei. Soweit eine Rückforderung möglich erscheint, kann in vielen Fällen eine Prozessfinanzierung geprüft werden, sodass eine Durchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko möglich sein kann. Alternativ ist auch eine selbst finanzierte Durchsetzung möglich.
Das hängt insbesondere von der Anspruchsgrundlage ab. In den meisten Fällen beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, sodass auch länger zurückliegende Verluste relevant sein können. Im Rahmen der anwaltlichen Prüfung wird konkret beurteilt, welche Ansprüche noch durchsetzbar sind und Ihnen in der Ersteinschätzung mitgeteilt.
Auch ohne vollständige Verlustaufstellung kann eine erste Prüfung möglich sein. Hilfreich sind insbesondere Kontoauszüge, Zahlungsbelege, E-Mails des Anbieters, Screenshots und vorhandene Spielerkontodaten. Fehlende Unterlagen können gegebenenfalls beim Anbieter angefordert oder im weiteren Verfahren beschafft werden.
Verluste aus Sportwetten können auf Grundlage der für Online-Glücksspielverluste geltenden Rückforderungsansprüche nicht zurückgefordert werden. Haben Sie beim selben Anbieter jedoch sowohl Sportwetten als auch Online-Casino oder andere Online-Glücksspiele genutzt, ist eine Prüfung dennoch sinnvoll. Die auf das Online-Glücksspiel entfallenden Verluste können anhand der Daten des Anbieters gesondert ermittelt und geprüft werden.
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