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Online- Glücksspielverluste zurückfordern

Online und unkompliziert: Prüfung Ihrer Ansprüche aus Online-Glücksspielverlusten durch einen Rechtsanwalt.

Prüfung von Online-Glücksspielverlusten

Prüfung der Rückforderbarkeit Ihrer Online-Glücksspielverluste

Rasche anwaltliche Einschätzung

Prüfung einer Prozessfinanzierung

Digitale und unkomplizierte Abwicklung

So läuft die Rückforderung ab

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob Sie Ihre Glücksspielverluste zurückfordern können. Anschließend erhalten Sie eine anwaltliche Ersteinschätzung und erfahren, welche Unterlagen noch benötigt werden. Bestehen ausreichende Erfolgsaussichten, stimmen wir mit Ihnen die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweise sowie die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung ab.

Häufig gestellte Fragen

Welche Glücksspielanbieter kommen in Betracht?

Sie haben bei bwin, Interwetten, Tipico, bet365, PokerStars, Mr Green, LeoVegas, Unibet oder einem anderen Online-Glücksspielanbieter verloren? Ob Sie Ihre Glücksspielverluste zurückfordern können, wird anhand des konkreten Anbieters, der Spielart und des Spielzeitraums anwaltlich geprüft. Bei Angeboten mit österreichischer Konzession, momentan insbesondere bei win2day.at, ist eine Rückforderung grundsätzlich anders zu beurteilen..

Bei ausreichenden Erfolgsaussichten kann geprüft werden, ob Ihre Ansprüche über einen Prozessfinanzierer durchgesetzt werden können. In diesem Fall übernimmt der Prozessfinanzierer grundsätzlich das vereinbarte Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall einen vertraglich festgelegten Anteil am erzielten Betrag. Die konkreten Konditionen werden Ihnen vor einer Beauftragung transparent mitgeteilt.

Nach Möglichkeit insbesondere Kontoauszüge, Spielerkontoauszüge, E-Mails des Anbieters, Screenshots, bereits vorhandene Korrespondenz sowie sonstige relevante Unterlagen.

Bereits vorhandene Verträge oder Vergleichsvereinbarungen können Sie auch im Rahmen unserer rechtlichen Dokumentenprüfung beurteilen lassen.

Nach Übermittlung Ihrer Anfrage erfolgt eine rasche anwaltliche Einschätzung, ob eine Rückforderung grundsätzlich in Betracht kommt.

Die erste Prüfung Ihrer Anfrage ist kostenfrei. Soweit eine Rückforderung möglich erscheint, kann in vielen Fällen eine Prozessfinanzierung geprüft werden, sodass eine Durchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko möglich sein kann. Alternativ ist auch eine selbst finanzierte Durchsetzung möglich.

Das hängt insbesondere von der Anspruchsgrundlage ab. In den meisten Fällen beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, sodass auch länger zurückliegende Verluste relevant sein können. Im Rahmen der anwaltlichen Prüfung wird konkret beurteilt, welche Ansprüche noch durchsetzbar sind und Ihnen in der Ersteinschätzung mitgeteilt.

Auch ohne vollständige Verlustaufstellung kann eine erste Prüfung möglich sein. Hilfreich sind insbesondere Kontoauszüge, Zahlungsbelege, E-Mails des Anbieters, Screenshots und vorhandene Spielerkontodaten. Fehlende Unterlagen können gegebenenfalls beim Anbieter angefordert oder im weiteren Verfahren beschafft werden.

Bei ausreichenden Erfolgsaussichten kann geprüft werden, ob Ihre Ansprüche über einen Prozessfinanzierer durchgesetzt werden können. In diesem Fall übernimmt der Prozessfinanzierer grundsätzlich das vereinbarte Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall einen vertraglich festgelegten Anteil am erzielten Betrag. Die konkreten Konditionen werden Ihnen vor einer Beauftragung transparent mitgeteilt.

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    Durch die Übermittlung des Formulars kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.