Österreichweit, unkompliziert und rechtssicher – vom Rechtsanwalt erstellt und abgewickelt.
Wenn Sie einen Liegenschaftskaufvertrag erstellen lassen möchten, übermitteln Sie uns zunächst die wesentlichen Eckdaten zum Kaufobjekt sowie die bereits vorhandenen Unterlagen. Anschließend klären wir mit Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Kaufpreis, Übergabe, Finanzierung, Lastenfreistellung und treuhändige Abwicklung.
Auf dieser Grundlage erstellen wir den Kaufvertrag, stimmen den Entwurf mit den Vertragsparteien ab und nehmen erforderliche Anpassungen vor. Nach Unterfertigung kümmern wir uns um die treuhändige Abwicklung, die Einholung der notwendigen Erklärungen sowie die grundbücherliche Durchführung.
Wenn Sie einen Liegenschaftskaufvertrag erstellen lassen möchten, müssen Sie zu Beginn noch nicht sämtliche Unterlagen vollständig zusammengestellt haben. Übermitteln Sie uns einfach die bereits vorhandenen Informationen und Dokumente. Welche Unterlagen im konkreten Fall noch benötigt werden, klären wir anschließend gemeinsam mit Ihnen.
Für die erste Bearbeitung reichen in der Regel:
– die Daten der Käufer- und Verkäuferseite,
– die Bezeichnung der Liegenschaft,
– der vereinbarte Kaufpreis sowie
– die wesentlichen Vereinbarungen zu Zahlung, Übergabe und Finanzierung.
Falls vorhanden, können Sie uns auch ein Kaufanbot, ein Exposé oder sonstige Unterlagen übermitteln, in denen die bisherigen Vereinbarungen festgehalten wurden.
Einen aktuellen Grundbuchsauszug müssen Sie nicht selbst beschaffen. Dieser wird von uns eingeholt und insbesondere auf Eigentumsverhältnisse, Pfandrechte, Dienstbarkeiten und sonstige Belastungen geprüft.
Je nach Einzelfall können später noch weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa Informationen zur Fremdfinanzierung, Unterlagen zu bestehenden Pfandrechten, der Wohnungseigentumsvertrag oder notwendige Genehmigungen. Darüber informieren wir Sie konkret und rechtzeitig.
Liegt Ihnen bereits ein Kaufvertragsentwurf vor und möchten Sie diesen unabhängig prüfen lassen, können Sie auch eine Vertragsprüfung einholen.
Nein. Die Vertragserrichtung und Kaufvertragsabwicklung werden österreichweit angeboten. Besprechungen und Abstimmungen können telefonisch, per Videokonferenz und per E-Mail erfolgen; ein persönlicher Besuch in meiner Kanzlei ist in aller Regel nicht erforderlich.
Für Grundbuchseintragung müssen die erforderlichen Unterschriften allerdings notariell beglaubigt werden. Die Beglaubigung kann bei einem Notariat Ihrer Wahl vorgenommen werden. Wenn Sie mir Ihr Wunschnotariat bekannt geben, stimme ich die erforderlichen Unterlagen direkt mit diesem ab, sodass der Termin für Sie in aller Regel nur wenige Minuten in Anspruch nimmt.
Wenn Sie einen Liegenschaftskaufvertrag erstellen lassen, werden die Kosten der Vertragserrichtung und Kaufpreisabwicklung im Regelfall vom Käufer getragen.
Für einen üblichen Liegenschaftskaufvertrag verrechne ich folgende transparente Pauschalhonorare:
| Kaufpreis | Pauschalhonorar inkl. USt. |
|---|---|
| bis EUR 300.000,00 | EUR 3.600,00 |
| über EUR 300.000,00 bis EUR 500.000,00 | EUR 4.200,00 |
| über EUR 500.000,00 bis EUR 750.000,00 | EUR 5.400,00 |
| über EUR 750.000,00 bis EUR 1.000.000,00 | EUR 7.800,00 |
| über EUR 1.000.000,00 bis EUR 1.500.000,00 | EUR 9.600,00 |
| über EUR 1.500.000,00 bis EUR 2.500.000,00 | EUR 12.000,00 |
| über EUR 2.500.000,00 | individuelles Angebot |
Fremdfinanzierung:
Für die Abwicklung einer üblichen Fremdfinanzierung durch ein Kreditinstitut verrechne ich zusätzlich EUR 900,00 inklusive Umsatzsteuer. Bei mehreren Kreditinstituten, mehreren Pfandrechten oder sonstigen besonderen Anforderungen erhalten Sie vorab ein individuelles Angebot.
Die Pauschale umfasst im Standardfall die Erstellung und Abstimmung des Kaufvertrags, die treuhändige Kaufpreisabwicklung, die steuerliche Selbstberechnung und die grundbücherliche Durchführung.
Vor der Beauftragung erhalten Sie eine verbindliche Kosteninformation. Gesetzliche Steuern und Gebühren, Beglaubigungskosten, die Lastenfreistellung auf Verkäuferseite sowie sonstige außergewöhnliche Zusatzleistungen sind nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.
Zusätzlich zum anwaltlichen Pauschalhonorar fallen bei einem gewöhnlichen entgeltlichen Liegenschaftskauf regelmäßig folgende Steuern, Gebühren und Kosten an:
– Grunderwerbsteuer: grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises beziehungsweise der maßgeblichen Gegenleistung,
– Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht: grundsätzlich 1,1 % vom Wert des einzutragenden Rechts,
– gerichtliche Eingabengebühr für das Grundbuchsgesuch: derzeit EUR 81,00,
– bei Fremdfinanzierung die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht: grundsätzlich 1,2 % des eingetragenen Pfandbetrags,
– Kosten der gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung der erforderlichen Unterschriften sowie
– gegebenenfalls Bankspesen, Maklerprovisionen und sonstige Barauslagen.
Diese Beträge sind nicht Teil meines Honorars. Vor Unterfertigung des Kaufvertrags erhalten Sie eine konkrete Kostenaufstellung für den jeweiligen Erwerbsvorgang. In besonderen Fällen können abweichende Bemessungsgrundlagen oder gesetzliche Begünstigungen zur Anwendung kommen.
Ja. Wird der Kaufpreis ganz oder teilweise durch einen Bankkredit finanziert, werden die Vorgaben des finanzierenden Kreditinstituts in die Vertrags- und Treuhandabwicklung einbezogen. Dazu gehören insbesondere die Abstimmung der Auszahlungsvoraussetzungen, die Übernahme der Kreditmittel auf das Treuhandkonto sowie die grundbücherliche Eintragung des Pfandrechts der Bank.
Die Pfandurkunde wird mit dem Kreditinstitut abgestimmt und gemeinsam mit dem Eigentumsrecht grundbücherlich durchgeführt. Für die Abwicklung einer üblichen Fremdfinanzierung durch ein Kreditinstitut verrechne ich zusätzlich EUR 900,00 inklusive Umsatzsteuer. Bei mehreren Banken, mehreren Pfandrechten oder besonderen Finanzierungsmodellen erhalten Sie vorab ein individuelles Angebot.
Der Kaufpreis wird grundsätzlich im Rahmen einer anwaltlichen Treuhandschaft abgewickelt. Der Käufer überweist den Kaufpreis daher nicht unmittelbar an die Verkäuferseite, sondern auf ein eigens für die Transaktion eingerichtetes Treuhandkonto.
Die Auszahlung an die Verkäuferseite erfolgt grundsätzlich erst, nachdem das Eigentumsrecht des Käufers wie vereinbart im Grundbuch einverleibt wurde und die weiteren im Kaufvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Bestehen noch Pfandrechte, können die aushaftenden Beträge unmittelbar aus dem Treuhanderlag an die jeweiligen Gläubiger bezahlt werden. Nur der danach verbleibende Kaufpreis wird an die Verkäuferseite ausgezahlt. Dadurch werden Käufer und Verkäufer während der gesamten Abwicklung abgesichert.
Ja. Soll die Liegenschaft – wie im Regelfall vereinbart – lastenfrei an den Käufer übertragen werden, wird auch die Löschung bestehender Pfandrechte im Rahmen der treuhändigen Kaufvertragsabwicklung koordiniert.
Dazu wird mit dem jeweiligen Kreditinstitut der noch aushaftende Rückzahlungsbetrag abgestimmt und die Ausstellung der erforderlichen Löschungsunterlagen veranlasst. Der zur Tilgung benötigte Betrag kann unmittelbar aus dem treuhändig verwahrten Kaufpreis an die Bank bezahlt werden. Nur der danach verbleibende Kaufpreis wird an die Verkäuferseite ausgezahlt.
Anschließend wird die grundbücherliche Löschung der Pfandrechte veranlasst. Dadurch wird sichergestellt, dass der Käufer das Eigentum mit dem im Kaufvertrag vereinbarten Lastenstand erwirbt. Bei anderen Belastungen, etwa Wohnrechten, Fruchtgenussrechten oder Belastungs- und Veräußerungsverboten, ist jeweils gesondert zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Löschung möglich ist.
Ist die Liegenschaft mit einem Pfandrecht belastet, muss dieses im Regelfall auf Kosten der Verkäuferseite gelöscht werden, sofern der Käufer die Belastung nicht ausdrücklich übernimmt.
Für die Lastenfreistellung gegenüber einem Kreditinstitut verrechne ich ein Pauschalhonorar von EUR 600,00 inklusive Umsatzsteuer. Für jedes weitere Kreditinstitut oder jeden weiteren Gläubiger fallen zusätzlich EUR 300,00 inklusive Umsatzsteuer an.
Die Pauschale umfasst insbesondere die Abstimmung mit dem Kreditinstitut, die Ermittlung des aushaftenden Rückzahlungsbetrags, die direkte Tilgung aus dem treuhändig verwahrten Kaufpreis sowie die Einholung und grundbücherliche Verwendung der erforderlichen Löschungsunterlagen.
Nicht enthalten sind Bankspesen, Beglaubigungskosten, gerichtliche Gebühren sowie außergewöhnliche Fälle, etwa die Löschung alter Pfandrechte bei nicht mehr erreichbaren Gläubigern oder die Entfernung sonstiger Belastungen wie Wohnrechten, Fruchtgenussrechten oder Belastungs- und Veräußerungsverboten. In solchen Fällen erhalten Sie vorab ein individuelles Angebot.
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder der Bezahlung des Kaufpreises wird der Käufer noch nicht Eigentümer der Liegenschaft. Das Eigentumsrecht wird grundsätzlich erst durch die Einverleibung im Grundbuch erworben. Nach Erfüllung der vertraglichen und steuerlichen Voraussetzungen wird das entsprechende Grundbuchsgesuch beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht.
Davon zu unterscheiden ist die im Kaufvertrag vereinbarte Übergabe der Liegenschaft. Mit diesem Zeitpunkt können etwa Besitz, Nutzung, Gefahr, Lasten und laufende Aufwendungen auf den Käufer übergehen, obwohl die grundbücherliche Eintragung noch nicht abgeschlossen ist. Der konkrete Übergabezeitpunkt und die damit verbundenen Rechtsfolgen werden im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt.
Sobald die wesentlichen Angaben und Unterlagen vorliegen, kann der Kaufvertragsentwurf in der Regel kurzfristig erstellt und den Vertragsparteien zur Abstimmung übermittelt werden.
Die Dauer der gesamten Abwicklung hängt anschließend insbesondere von der Abstimmung und Unterfertigung des Kaufvertrags, der Beglaubigung der Unterschriften, einer allfälligen Fremdfinanzierung, der Lastenfreistellung, erforderlichen Genehmigungen sowie der Bearbeitungsdauer des Grundbuchsgerichts ab.
Viele dieser Schritte liegen nicht ausschließlich in unserem Einflussbereich. Über den jeweiligen Stand der Abwicklung werden Sie daher laufend informiert.
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